Führerschein

AM

Diese Fahrerlaubnisklasse gilt für zweirädrige Kleinkrafträder, also Roller und Mopeds. Mittlerweile dürfen auch drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Sie dürfen nur maximal 45 km/h fahren und eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 ccm besitzen. Die Leistung liegt bei maximal 4 kW. Außerdem muss bei Elektrofahrzeugen beachtet werden, dass die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen darf. (Mindestalter 15 Jahre)

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